Das Energieeinspargesetz

Klimaschutz

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) bilden ein wesentliches Instrument der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung. Eine kontinuierliche Fortentwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude, die sich am Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit orientieren, leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und damit zur Minderung der Importabhängigkeit und der Stärkung der Versorgungssicherheit, mittelbar auch zum Klimaschutz.

EnEV 2014

Die von der Bundesregierung im Oktober 2013 verabschiedete Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Dabei erhält die Gebäudeautomation einen neuen Stellenwert in der Energiewende. Die Automatisierung von Gebäuden ist erstmals verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung eines Gebäudes und Voraussetzung für einen Energieausweis.

Energieeffizienzklassen

Der Endenergiebedarf von Gebäuden im Energieausweis wird künftig nicht mehr nur über den bereits bekannten Bandtacho angezeigt, sondern zusätzlich in Form von Energieeffizienzklassen dargestellt werden. Dieser bestimmt künftig auch den Verkaufswert eines Gebäudes. 2016 verschärfen sich die Anforderungen an einen reduzierten Energiebedarf nochmals um weitere 25 Prozent. Die Neufassung der EnEV setzt die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie verschiedene Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende um.

Anhänger

Intelligente Gebäude- und Mediensteuerung